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Einschränkung Binnenschifffahrt
Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden. Das Geoprodukt zeigt die vom Kanton Bern verfügten Einschränkungen zur Binnenschifffahrt.
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