Distribution

Kataster der Netzgebiete

Bezeichnung der Netzgebiete auf den Netzebenen 3, 5, 7. Mit der Zuteilung der Netzgebiete wird festgehalten, welches Elektrizitätsunternehmen in einem geografisch abgegrenzten Gebiet die Anschlusspflicht (Art. 5 Abs 2 StromVG) und die Lieferpflicht für den Endverbraucher mit Grundversorgung (Art. 6 Abs. 1 StromVG) zu übernehmen hat.

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