Distribution
Kataster der Netzgebiete
Bezeichnung der Netzgebiete auf den Netzebenen 3, 5, 7. Mit der Zuteilung der Netzgebiete wird festgehalten, welches Elektrizitätsunternehmen in einem geografisch abgegrenzten Gebiet die Anschlusspflicht (Art. 5 Abs 2 StromVG) und die Lieferpflicht für den Endverbraucher mit Grundversorgung (Art. 6 Abs. 1 StromVG) zu übernehmen hat.