Distribution
Liegenschaften (UR)
Die Informationsebene Liegenschaften enthält die Grundstücke gemäss Art. 655 Abs. 2 ZGB: rechtsgültige und projektierte Liegenschaften (Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (z.B. Baurecht). Zudem sind ab dem Massstab 1:1'000 auch die Grenzpunkte und Hoheitsgrenzpunkte sichtbar.