Distribution
BFF Qualitätsstufe I
In diesem Datensatz sind sämtliche BFF der Qualitätsstufe I abgebildet. Die früheren Beiträge für den ökologischen Ausgleich, die biologische Qualität und die Vernetzung wurden im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 zu den Biodiversitätsbeiträgen fusioniert. Mit diesen Beiträgen fördert der Bund die Arten- und Lebensraumvielfalt. Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen muss mindestens 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ohne Spezialkulturen und 3,5 Prozent der mit Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Der Anteil der Hochstamm-Feldobstbäume und der einheimischen, standortgerechten Einzelbäume und Alleen darf maximal die Hälfte der verlangten Biodiversitätsförderfläche betragen.