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Strategische Revitalisierungsplanung Seeufer

Die Strategische Revitalisierungsplanung Seeufer (Gewässerschutzverordnung GSchV Artikel 41d) legt die zu revitalisierenden Gewässerabschnitte, die Art der Revitalisierungsmassnahmen sowie die Umsetzungsfristen fest, innert welcher die ökologische Aufwertungsmassnahmen umgesetzt werden. Dabei werden Uferabschnitte identifiziert, die mit dem grösstmöglichen Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand ökologisch aufgewertet werden können. Die Revitalisierungsplanung wird alle 12 Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren erneuert

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Stadt Winterthur 

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KatalogLisag AG, Geoinformation Kanton Uri

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