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Waldabstandslinien (UR)

Mit Waldabstandslinien wird im Nutzungsplan der Waldabstand gegenüber der festgelegten Waldgrenze, in Abweichung zum generellen Waldabstand von 20 Metern gemäss Artikel 93 Absatz 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 40.1111), festgelegt. Sie entsprechen einer Baulinie Wald gemäss Artikel 48 Absatz 2 PBG.

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Medientyp

AutoCAD DXF (DXF) 

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de