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Ruhezonen für Wildtiere (UR)
Gemäss Art. 28 KJSV scheidet der Regierungsrat Schutzzonen aus, um das Wild in seinen empfindlichen Lebensräumen zu schützen. Der Schutz gilt vom 1. Dezember oder dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke bis 30. April. Im Kanton Uri wurden die letzten Wildruhezonen im Jahr 2008 ausgeschieden. Besondere Hinweise zu den eidgenössischen Wildruhezonen und erlaubten Routen finden sie unter <a href="https://www.wildruhezonen.ch/">https://www.wildruhezonen.ch </a>
Statische Waldgrenzen Vorprüfung projektiert
Gemäss der Kantonalen Waldverordnung (KWV), Artikel 11, ist entlang von Bauzonen, die an Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen und in Gebieten, in denen nach dem kantonalen Richtplan eine Zunahme des Waldes verhindert werden soll, eine Waldfeststellung vorzunehmen. Der kantonale Richtplan schreibt vor, dass nebst den Waldgrenzen entlang der Bauzone auch entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Hügelzone bis Bergzone 4), die an Wald grenzen, eine statische Waldgrenze festgelegt werden soll. Die statische Waldgrenze stellt dabei eine definitive Trennlinie zwischen dem Wald und den Bauzonen und zwischen dem Wald und den landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.
Wasser Leitungen
In diesem Datensatz werden Leitungen für die Wasserversorgung verwaltet. Im Kanton Uri sind nicht alle Wasserversorgungen digital erfasst. Die Gemeindeverwaltungen oder Wasserversorgungen bestimmen zur Zeit die Verfügbarkeit des öffentlichen oder geschützten Zugangs.
Wasser Leitungen öffentlich
In diesem Datensatz werden Leitungen für die Wasserversorgung verwaltet. Im Kanton Uri sind nicht alle Wasserversorgungen digital erfasst. Die Gemeindeverwaltungen oder Wasserversorgungen bestimmen zur Zeit die Verfügbarkeit des öffentlichen oder geschützten Zugangs.
Werkschulkreise
Einzugsgebiet und Schulhausstandorte der Werkschulen im Kanton Uri.
Kilometrierung AfBN
Kilometrierung der Nationalstrassen in der Gebietseinteilung 11.
BFF Qualitätsstufe I
In diesem Datensatz sind sämtliche BFF der Qualitätsstufe I abgebildet. Die früheren Beiträge für den ökologischen Ausgleich, die biologische Qualität und die Vernetzung wurden im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 zu den Biodiversitätsbeiträgen fusioniert. Mit diesen Beiträgen fördert der Bund die Arten- und Lebensraumvielfalt. Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen muss mindestens 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ohne Spezialkulturen und 3,5 Prozent der mit Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Der Anteil der Hochstamm-Feldobstbäume und der einheimischen, standortgerechten Einzelbäume und Alleen darf maximal die Hälfte der verlangten Biodiversitätsförderfläche betragen.
Linien der Schwachstellenanalyse (Velo)
Schwachstellenanalyse; Velo linear Die Daten sind Bestandteil der zentralen Geodateninfrastruktur Winterthur (GDIW) und werden in standardisierten Prozessen qualitätsgesichert, versioniert und zwischen städtischen Fachstellen geteilt. Fachzuständigkeit: Tiefbauamt - Abteilung Mobilität. Geometrietyp: Punkt (POINT). Eignet sich für Abfragen, Zählungen und Distanzanalysen. Typische Anwendungen: Fachdatenvisualisierung im Stadtplan, Entscheidunterstützung in Bewilligungsverfahren, statistische Auswertungen, sowie operative Einsatzplanung. Aktualisierung: gemäss gepflegter Frequenz im Metadatensatz; ausserordentliche Nachführungen bei Bedarf.
Punkte der Schwachstellenanalyse (Fuss)
Schwachstellenanalyse; Fussgänger punktuell Die Daten sind Bestandteil der zentralen Geodateninfrastruktur Winterthur (GDIW) und werden in standardisierten Prozessen qualitätsgesichert, versioniert und zwischen städtischen Fachstellen geteilt. Fachzuständigkeit: Tiefbauamt - Abteilung Mobilität. Geometrietyp: Punkt (POINT). Eignet sich für Abfragen, Zählungen und Distanzanalysen. Typische Anwendungen: Fachdatenvisualisierung im Stadtplan, Entscheidunterstützung in Bewilligungsverfahren, statistische Auswertungen, sowie operative Einsatzplanung. Aktualisierung: gemäss gepflegter Frequenz im Metadatensatz; ausserordentliche Nachführungen bei Bedarf.
Baumkataster
Der Baumkataster der Stadt Winterthur beinhaltet alle Bäume, die von Stadtgrün Winterthur gepflegt und unterhalten werden. Neben der Baumbezeichnung ist auch der wissenschaftliche Name und das Pflanzjahr verfügbar. Die Daten sind Bestandteil der zentralen Geodateninfrastruktur Winterthur (GDIW) und werden in standardisierten Prozessen qualitätsgesichert, versioniert und zwischen städtischen Fachstellen geteilt. Fachzuständigkeit: Stadtgrün Winterthur. Geometrietyp: Punkt (POINT). Eignet sich für Abfragen, Zählungen und Distanzanalysen. Typische Anwendungen: Fachdatenvisualisierung im Stadtplan, Entscheidunterstützung in Bewilligungsverfahren, statistische Auswertungen, sowie operative Einsatzplanung. Aktualisierung: gemäss gepflegter Frequenz im Metadatensatz; ausserordentliche Nachführungen bei Bedarf. Betrieb/Unterhalt: Zuständigkeiten und Pflegezyklen sind im jeweiligen Fachprozess geregelt; Standortänderungen werden laufend nachgeführt.